3. Start- und Landebahn

Raumordnungsverfahren

Die Pläne für eine 3.Start- und Landebahn wurden im Juli 2005 bekanntgegeben. Neben den zwei bestehenden Bahnen soll nördlich davon eine weitere 4000-Meter-Bahn entstehen. Die Zahl der betroffenen Anwohner würde sich drastisch erhöhen.

Im folgenden Abschnitt sind einige Dokumente zum Raumordnungsverfahren für den Download verfügbar.

Planfeststellungverfahren

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 24.08.2007 von der Flughafen München GmbH (FMG) bei der Regierung von Oberbayern beantragt. Hiergegen gab es fast 60.000 Einwendungen, die Anhörungen fanden von November 2008 bis März 2009 im Ballhausforum in Unterschleißheim statt.

Im Frühjahr 2010 wurden ergänzende Planungsunterlagen ausgelegt. Auch hiergegen gab es 24.808 Einwendungen: Die Regierung von Oberbayern gab jedoch am 18.11.2010 bekannt, dass sie plane, keine erneute Erörterung durchführen zu wollen. Die Regierung von Oberbayern hat am 26. Juli 2011 den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Die rund 84.000 Einwendungen wurden nicht berücksichtigt, an einer dritten Start- und Landebahn mit ebenfalls 4000 Metern wird festgehalten.

Nachdem am 19. Februar 2014 die Klagen allesamt vollständig abgewiesen wurden, ohne Zulassung einer Revision, erfolgte eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht - die allerdings am 15. Juli 2015 ebenfalls abgewiesen worden ist. Derzeit läuft eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Im folgenden Abschnitt sind einige Dokumente zum Planfeststellungsverfahren für den Download verfügbar.

Resolution der Schutzgemeinschaft zur geplanten 3. Start- und Landbahn am Flughafen München

Der erweiterte Vorstand der Schutzgemeinschaft hat im Mai 2015 unten stehende Resolution beschlossen, die am 21. Mai 2015 der Presse und allen Landtagsabgeordneten und allen bayrischen Bundestagsabgeordneten übergeben wurde. Seitdem haben ca. 20 Prozent der Abgeordneten geantwortet. Dabei fiel die Antwort je nach Parteizugehörigkeit sehr unterschiedlich aus.

20150515_ResolutionSchutzGem-Startbahn3.pdf